
Der neue Paragraph 218
"So, Fräulein Schmitz,
am kommenden Dienstag um 15.00 Uhr werden wir Ihren Schwangerschaftsabbruch
vornehmen!"
"Ich bin Ihnen ja so dankbar, Herr Doktor! Sie glauben gar
nicht, wie froh ich bin, dass Sie mir keine Schwierigkeiten machen."
"Wieso Schwierigkeiten? Die Neuregelung des Paragraphen 218 durch unsere
Bundesregierung hat endlich die nötige Klarheit geschaffen! Straffreier Abbruch
der Schwangerschaft innerhalb der ersten drei Monate!"
"Ich bin ja so
froh, Herr Doktor!"
"Das sagten Sie bereits! Hier: Ihre Armbinde! Die
tragen Sie bis zum Abbruchtermin deutlich sichtbar über der Kleidung am linken
Oberarm, danach für genau ein Trauerjahr am rechten Oberarm!"
"Eine
Armbinde?"
"Ein Zugeständnis an die CSU und immer noch besser als die
lebenslängliche Tätowierung des rechten Ohrläppchens! Außerdem brauche ich
noch den Vor- und Zunamen des Kindesvaters!"
"Wofür denn das?"
"Für den Aushang! Abtreibungen sind ab sofort öffentlich auszuhängen.
Beim Standesamt. Wie das Aufgebot bei einer Eheschließung. Ein Zugeständnis an
konservative Kreise innerhalb der CDU!"
"Und dort kann dann jeder
lesen, dass ich......"
"Wer geht schon täglich zum Standesamt, zumal
ja ohnehin alles in der Zeitung steht!"
"Was steht in der
Zeitung?"
"Ihr Name, der Name des Vaters, Adresse, Telefonnummer und
der Tag des Abbruchs!"
"Aber so erfährt ja möglicherweise mein Chef
aus der Zeitung......."
"Arbeitgeber und Verwandte ersten und zweiten
Grades habe ich bereits pflichtgemäß per Rundschreiben über die genauen
Termine informiert."
"Sie haben meiner Mutter und allen
Verwandten........?" "Das erspart Ihnen die Einladung zur
Beerdigung!"
"Wessen Beerdigung?"
"Die abgetriebene
Leibesfrucht ist öffentlich zu bestatten. Mit Trauerfeier und Glockengeläut!
Ein Zugeständnis an die katholische Kirche. Und überlegen Sie sich schon mal
einen hübschen Vornamen für den Grabstein!"
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